Anfrage zu Drucksache D5 – 0400/2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stadler,

sehr geehrte Herrn des Magistrats,

am 7. Mai 2020 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss gefasst, dass für die Grundstücke Gemarkung Babenhausen, Flur 2, Flurstücke 148/1 und 134/1, sowie die Flurstücke 131/1 und 132/2 die Stadt Babenhausen von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. (208.000,00 € zzgl. Kaufnebenkosten).

Wie uns bekannt wurde, wurde bereits am 19.05.2020 ein Widerspruchsverfahren des Verkäufers an die Stadt Babenhausen übermittelt.

Daher bitten wir Sie, uns über den Stand- und Fortgang in dieser Angelegenheit, zeitnah zu informieren und  konkrete zukünftige Verfahrensziele mitzuteilen.

Ferner bitten wir, diesen Punkt in der nächsten Bauausschusssitzung auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred B. Willand

Fraktionsvorsitzender FDP Babenhausen