"Liebe Verwaltung, wo bleiben die Erstattungen der Kitagebühren?"

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stadler,

am 07.05.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss (DS 5-401/2020 1. Erg.) gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erlass der kompletten Gebühren zur Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen gemäß der Gebührensatzung zu Satzung über die Nutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Babenhausen bis zum Ende der Notbetreuung. Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung des berechtigten Personenkreises wird eine taggenaue Abrechnung nach Beendigung der Notbetreuung erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 22 dafür, 13 Enthaltungen

—> Gemäß Fr. Lange (Fachbereichsleiterin Soziales & Familie) kann eine Abrechnung nur auf monatlicher Basis erfolgen, weshalb weiterhin so verfahren wird. Die Abrechnungen wurden m.W. nicht gestoppt.

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2020 wurde zur Präzisierung der Definition Notbetreuung folgender Beschluss (DS 5-408/2020) gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Betreuung in Kindertagesstätten ab 02.06.2020 als „Notbetreuung“ anzuerkennen. Der Begriff „eingeschränkter Regelbetrieb“ ist irreführend und entspricht inhaltlich einer Notbetreuung. Die Verwaltung wägt nach den Vorgaben des Landes und des Landkreises ab, wann diese „Notbetreuung“ endet.

Abstimmungsergebnis: 33 dafür, 1 Enthaltungen

Abschließend wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2020 folgender ergänzender Beschluss (DS 5-413/2020) gefasst:

Die Berechnung der Gebühren für die Inanspruchnahme der Notbetreuung (gem. Definition nach DS 5-408/2020 – Notbetreuung und eingeschränkter Regelbetrieb) erfolgt auf Basis des Gebührensatzes gemäß Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Stadt Babenhausen für die während der Notbetreuung maximal angebotenen Betreuungsstunden. Sollten Eltern vor der Notbetreuung einen geringeren Gebührensatz gezahlt haben, so gilt dieser. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung nach Beendigung der Notbetreuung (siehe Beschlussfassung zu DS 5-401/2020 1.Erg.)

Ergebnis der namentlichen Abstimmung: 20 dafür, 11 dagegen, 2 Enthaltungen

Das ist aktuelle Beschlusslage zu der Erhebung bzw. zum Erlass der Kitagebühren während der aktuellen Pandemiezeit. Die in 2020 gefassten Beschlüsse sind zeitlich nicht befristet.

Nun zu meinen Fragen:

In der Babenhäuser Zeitung vom 11.02.2021 verweisen Sie in Ihrer Pressemitteilung auf die DS 5-0466/2021, um die Kitagebühren für den Zeitraum 01.01. bis 31.03.2021 zu erlassen. Dieser Beschluss soll in der Stadtverordnetenversammlung am 11.03.2021 gefasst werden. Ich sehe keine Ergänzung zu den bisherigen gefassten Beschlüssen. Vielmehr soll ein Beschluss gefasst werden, der bereits gefasst worden ist mit der Einschränkung, dass der neu zu fassende Beschluss bis zum 31.03.2021 befristet wäre.

1. Aus welchen Gründen muss auf Basis der aktuellen Beschlusslage für den Erlass der Kitagebühren ein weiterer Beschluss gefasst werden, um die Eltern von den Kitagebühren zu befreien?

2. Welche Gründe sprechen gegen einen sofortigen Gebührenerlass?

3. Nach Aussagen von Frau Lange kann nur eine monatliche Gebührenabrechnung erfolgen. Meines Wissens fanden noch keine Korrekturen der Abrechnung auf Basis der in 2020 gefassten Beschlüsse statt. Wurden Erstattungen/Korrekturen vorgenommen? Wenn nein, wieso nicht und wann erfolgen diese?

4. Wenn Gründe für eine weitere Beschlussfassung sprechen, weshalb nutzen Sie nicht den §51 a HGO, um die Drucksache im Umlaufverfahren durch den Finanzausschuss zu beschließen? Eine Willensbekundung aller Parteien scheint ja da zu sein. Das würde das Verfahren beschleunigen und die Familien entsprechend schneller von den Gebühren befreien?

Es wurde viel gesprochen und bereits beschlossen. Aus meiner Sicht ist es an der Zeit nun endlich Taten folgen zu lassen. Pressemitteilungen oder Absichten helfen den Familien nicht weiter, sondern die Umsetzung von gefassten Beschlüssen in Form von erfolgten Erstattungen.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Milena Scinardo

 

Zur Information hier der Beschlusstext der Drucksache 5-0466/2021, die Herr Bürgermeister Stadler bzw. der Magistrat am 11.03.2021 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beschließen lassen möchte:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Gebühren zur Nutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen gem. §5 Abs. 4 der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen de Stadt Babenhausen werden ab dem 01.01.201 in der Zeit der Corona bedingten Einschränkungen nur gezahlt, wenn eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Wenn keine Betreuung erfolgt, werden die Gebühren nicht bezahlt. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung im Nachhinein, die auf den tatsächlich maximal angebotenen Betreuungsstunden basiert. Sollten Eltern vor der Notbetreuung einen geringeren Gebührensatz gezahlt haben, so gilt dieser. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.03.2021.